Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Maria v. Borcke, nachstehend „Vermieter“ genannt, vermietet Ferienwohnungen. Sie schließt Beherbergungsverträge und wickelt diese entsprechend ab.

 

1 Reiseanmeldung / Beherbergungsvertrag

1.1. Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Urlaubsobjekt in Form einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung schriftlich zugesagt wurde oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2 Bereitstellung und Freigabe des Urlaubsobjektes

2.1. Reservierte Urlaubsobjekte stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung, es können jedoch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls die Bereitstellung aufgrund unvorhersehbarer Umstände ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgen kann. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, kurzfristige bestellte Objekte, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

2.2. Am Abreisetag ist das Urlaubsobjekt durch den Gast bis spätestens 10.00 Uhr besenrein (vgl. 8.5.) zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, bei verspätetem Freizug bzw. bei Unterlassen der dem Gast obliegenden Handhabungen entsprechende Mehr- und Ausfallkosten zu berechnen.

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Anzahlung / Bezahlung

3.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlungshöhe beträgt 30% des Gesamtpreis, jedoch mindestens 100,- Euro. Die Restzahlung des Reisepreises muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, d.h. weniger als 14 Tage vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen.

3.2. Der Vermieter ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung/Zahlung in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto fristgemäß vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

 

4 Reiserücktrittskostenversicherung

4.1. Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Zur Minimierung etwaiger Kostenrisiken empfiehlt der Vermieter dem Gast den Abschluss einer solchen Versicherung.

 

5 Rücktritt vom Vertrag / Stornierungsgebühren

5.1. Eine Vertragsauflösung ist jederzeit möglich, kann jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Im Falle des Rücktrittes durch den Gast kann der Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen er ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt. Dabei gelten folgende Regelungen: Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 50,- Euro, bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises, bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

5.2. Ansprüche und Rechte des Gastes aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters an Dritte übertragen werden. Stellt der Gast einen Ersatzteilnehmer, so kann der Vermieter für seine Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erheben. Gelingt es dem Vermieter, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt seine Aufwandsentschädigung 70,- Euro.

5.3. Ist es dem Vermieter aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich, dem Gast das gebuchte Urlaubsobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen, wird er dem Gast im Rahmen seiner Möglichkeiten eine andere, gleichwertige Unterbringung oder aber eine Preisminderung anbieten. Ist kein alternatives Urlaubsobjekt verfügbar, bietet der Vermieter dem Gast einen Rücktritt vom Vertrag und die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen an.

 

6 Vertragswidriges Verhalten / Rücktritt durch den Vermieter

6.1. Der Vermieter kann im Rahmen des Hausrechtes den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten seitens des Gastes trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; dabei werden jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile angerechnet, die er aus einer möglichen anderweitigen Belegung des Objektes erlangt.

6.2. Ferner ist derfVermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Wohneinheiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, Fehlermitteilungen von Preisen oder Mindestaufenthalten oder des Zwecks, gebucht werden; (Irrtum ist in § 119 BGB)

ein Verstoß gegen oben Klausel 3.1 vorliegt.

 

7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast vertragliche Leistungen – z.B. infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen – nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Vermieter erstattet jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer möglichen anderweitigen Vermietung des Objektes erlangt.

 

8 Haftung und Pflichten

8.1. Das Urlaubsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben das Mietobjekt zu verlassen.

8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln.

8.3. Der Gast haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder an seinen sonstigen Einrichtungen und muss diese dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, anzeigen. Die Haftung des Vermieters wird auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.

8.4. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch den Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

8.5. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert und besenrein zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen insbesondere auch die Entsorgung des Mülls und der Kaminasche sowie das Abwaschen des Geschirrs. Diesen Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermieter berechtigt, dem Gast nachträglich die Kosten für den entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.

8.6. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen diese dem Vermieter anzuzeigen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.7. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, jedenfalls noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.

8.8. Ein Haustier darf nicht mitgebracht werden. Für jegliche durch vertragswidrig eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

 

9 Weitere Obliegenheiten des Gastes, Ausschlussfrist

9.1. Zur Wahrung seiner Ansprüche ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel an dem Mietobjekt dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Für den Fall des Auftretens eines erheblichen Mangels, für den der Vermieter vertraglich einzustehen hat, wird der Gast eine angemessene Frist zur Behebung stellen.

9.3. Der Gast ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende dem Vermieter gegenüber unter der nachfolgend bezeichneten Anschrift geltend zu machen.

9.4. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Urlaubsobjekt oder den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, dass ihm eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, es sein denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.

 

10 Verjährung, Sonstiges

10.1. Ansprüche des Gastes sowie seiner Mitreisenden dem Vermieter gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und der Nebenpflichten aus diesem Vertrag.

10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Gastes im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.

10.3. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt.

 

11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Berlin Charlottenburg vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle AGBs älterer Herkunft und Datums verlieren mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

 

 

Stand: 01.11.2018